Bauhandwerkerpfandrecht
Schweizer Bauvertragsrecht / Forderungssicherung
Was wir prüfen
Schweizer Bauhandwerker verlieren regelmässig Forderungen, weil die viermonatige Frist für die Eintragung des Bauhandwerker-Pfandrechts verpasst wird. Der Fristbeginn ist nicht trivial — er knüpft an die Vollendung der Arbeiten, nicht an die Rechnungsstellung. In der Praxis fällt die Frist genau dann, wenn der Handwerker noch auf die Schlusszahlung wartet und nicht mit einer Pfandeintragung beschäftigt sein will.
Wir prüfen, ob ein Werkzeug die Fristen-Überwachung automatisieren und die Eintragung als strukturierten Workflow vorbereiten kann.
Hypothese
Drei Annahmen, die wir in den nächsten Wochen testen:
— Bauunternehmer wollen ein einfaches Fristen-Dashboard, in das die Baustellen einfliessen und das von alleine eskaliert — Anwaltskanzleien sind Partner, nicht Konkurrenten, weil sie nur den materiellen Verfahrensteil übernehmen — Ein Subscription-Modell pro Baustelle ist tragfähig
Was wir noch nicht wissen
— Ob bestehende Schweizer Anbieter (insb. Treuhand-nahe Tools) das Feld bereits besetzt halten — Wie tief die Integration in bestehende Baustellen-Software gehen muss (Bauadministration.ch, abacus, etc.) — Welche kantonalen Grundbuch-Schnittstellen tatsächlich offen sind
Status
Validierung läuft. Vor der Spec-Phase wird das Patent-Umfeld nochmals geprüft. Go/No-Go-Entscheidung im Q2 2026.