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P1 — 90 Tage Q2 2026 — Marktentscheidung

Mietzins-Anpassung Referenzzins

Schweizer Mietrecht / Referenzzins

Was wir prüfen

Der hypothekarische Referenzzins ändert sich selten — und wenn, dann mit unmittelbaren Konsequenzen für Mieter und Vermieter in der ganzen Schweiz. Mieter haben ein gesetzliches Recht, eine Mietzins-Senkung zu verlangen; die formale Geltendmachung ist aber wenig bekannt und in der Praxis selten strukturiert.

Wir prüfen, ob ein Werkzeug das Geltendmachungs-Verfahren für Mieter automatisieren kann — Brief-Vorlagen, Fristen, Berechnung des Senkungs-Anspruchs.

Hypothese

Drei Annahmen, die wir gerade prüfen:

— Mieter sind bereit, einen kleinen Pauschalbetrag zu zahlen, wenn sie dadurch einen klaren Senkungs-Anspruch geltend machen können — Der Referenzzins-Wechsel selbst ist der Marketing-Hebel; zwischen den Wechseln ist die Nachfrage gering — Eine Kombination mit Mieter-Verbänden ist sinnvoller als Direkt-Vertrieb an Endkunden

Was wir noch nicht wissen

— Welche Mieter-Verbände als Distributions-Partner offen sind — Ob das Pricing-Modell tragfähig ist, wenn die nächste Referenzzins-Bewegung erst in 12 oder 18 Monaten kommt — Wie tief die Kanton-spezifische Logik gehen muss

Status

Validierung läuft. Das Regulatory-Tracking auf den nächsten Referenzzins-Schritt der SNB ist aufgesetzt. Go/No-Go-Entscheidung im Q2 2026.